CSG customs-solutions-germany.de Zollspezialisten seit über 25 Jahren!
CSG customs-solutions-germany.de Zollspezialisten seit über 25 Jahren!
Zur Verfügung gestellte Informationen des Zolls, des Bundesamts für Wirtschaft und der EU-Kommission
Ab dem 1. April 2024 ist die Abgabe einer mündlichen Zollanmeldung durch gewerbliche Anmelder nicht mehr möglich.
Die Europäische Union führt mit Wirkung ab 1. Juli 2024 für bestimmte Waren des landwirtschaftlichen Sektors, die ihren Ursprung in Russland oder Belarus haben oder direkt oder indirekt aus diesen Ländern befördert wurden, erhöhte Zollsätze ein (siehe Verordnung (EU) 2024/1652 des Rates zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif vom 30. Mai 2024)
Änderungen für Haus- und Hobbybrauer im Biersteuerrecht Erhöhung der steuerfreien Menge und Wegfall der Brauanzeige Datum: 16.12.2024Thema: Biersteuer
Mit Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2024 treten zum 1. Januar 2025 für Haus- und Hobbybrauer biersteuerrechtliche Erleichterungen in Kraft.
Die Biermenge, die für den eigenen Verbrauch steuerfrei selbst gebraut werden darf, steigt von zwei auf fünf Hektoliter pro Kalenderjahr.
Mit Inkrafttreten der Rechtsänderung zum 1. Januar 2025 entfällt die vom Haus- und Hobbybrauer abzugebende Brauanzeige. Dies sorgt für einen deutlichen Bürokratieabbau sowohl für Haus- und Hobbybrauer als auch für die Beschäftigen des Zolls und ist ein weiterer Meilenstein, das Verbrauchsteuerrecht in Deutschland effizienter und bürgernäher zu gestalten.
CSG customs-solutions-germany.de
kontakt@csg-zoll.de Tel. +49 4183 / 9753745
© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.